Zugänglichkeit

Barrierefreiheitserklärung

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für diese Website.

Konformitätsstatus

Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 aufgrund der im folgenden Abschnitt aufgeführten Ausnahmen und Nichterfüllungen.

NICHT ZUGÄNGLICHE INHALTE

Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

  • Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018.
  • Es können Kontrastprobleme auftreten, da das erforderliche Mindestverhältnis von 3:1 zu den angrenzenden Hintergrundfarben des betreffenden Webseitenbereichs nicht eingehalten wird. [9.1.4.11 Nicht-textueller Kontrast]
  • Es könnten Tags oder Anweisungen vorhanden sein, die nicht korrekt beschriftet sind [9.3.3.2 Tags oder Anweisungen]
  • Es könnten Statusmeldungen vorhanden sein, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen [9.4.1.3 Statusmeldungen]
  • Es könnten Fehlervorschläge vorhanden sein, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen [9.3.3.3 Fehlervorschläge (bedingt)]
  • Es könnten Fehler in der sequenziellen Navigation der Webseite auftreten, die deren Bedeutung oder Funktion beeinträchtigen [9.2.4.3 Fokusreihenfolge]
  • Es könnten gelegentlich Bearbeitungsfehler auf einigen Webseiten auftreten
  • Unverhältnismäßige Last
  • Nicht zutreffend

ERSTELLUNG DER FOLGENDEN ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde am 31.07.2024 erstellt. Sie basiert auf einer Selbsteinschätzung des Unternehmens.

HINWEISE UND KONTAKTINFORMATIONEN

Sie können uns Mitteilungen zu Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018) zukommen lassen, beispielsweise:

  • Meldung möglicher Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch diese Website
  • Meldung sonstiger Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte
  • Anfrage oder Verbesserungsvorschlag zur Barrierefreiheit der Website

Kontaktieren Sie uns unter info@lenguaconnect.com

Sie können Folgendes einreichen:

Beschwerden bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 oder Anfragen zu barrierefreien Informationen zu:

  • Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 des Königlichen Dekrets 1112/2018 nicht unter dessen Anwendungsbereich fallen
  • Inhalte, die von den Anforderungen an die Barrierefreiheit befreit sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Bei Anfragen zu barrierefreien Informationen müssen die Fakten, Gründe und das Anliegen klar dargelegt werden, um zu belegen, dass es sich um eine berechtigte und angemessene Anfrage handelt.

Beschwerden und Ansprüche bezüglich barrierefreier Informationen sind an die oben genannte E-Mail-Adresse zu richten. info@lenguaconnect.com

Antragsverfahren

Wenn Ihr Antrag auf barrierefreie Informationen oder Ihre Beschwerde abgelehnt wurde, Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind oder die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5 entspricht, können Sie Beschwerde einlegen. Eine Beschwerde kann auch eingereicht werden, wenn Sie innerhalb von zwanzig Werktagen keine Antwort erhalten haben.

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